Hörgerät-Implantat: Knochenleitungshörgerät, Cochlea-, Mittelohr- oder Hirnstammimplantat? - Unterschiede, Kosten, Funktionsweisen

Inhaltsverzeichnis

    Badge of Expertise

    Unsere Inhalte werden von Meisterakustikern geprüft

    Hörgerät-Implantat: Knochenleitungshörgerät, Cochlea-, Mittelohr- oder Hirnstammimplantat? - Unterschiede, Kosten, Funktionsweisen

    In vielen Fällen ist die Versorgung mit klassischen In-dem-Ohr- oder Hinter-dem-Ohr-Hörgeräten vollkommen ausreichend, um das Sprachverständnis hörbeeinträchtigter Patienten zu unterstützen. Hierzu verstärken die Geräte den Schall und geben ihn in dieser angehobenen Form an den Gehörgang des Trägers ab. Was passiert jedoch, wenn das Mittelohr die Fähigkeit zur Schallweiterleitung nicht (mehr) besitzt, die Hörschädigung sich zunehmend verstärkt oder anatomische Gründe das Anpassen eines Hörgerätes verhindern?

    Hörgerät-Implantate können in diesen Fällen eine Alternative zu herausnehmbaren Hörgeräten darstellen und die Chance ihrer Träger auf eine Teilhabe an der hörbaren Welt verbessern. Zum Einsetzen eines Implantats ist zwingend ein operativer Eingriff vonnöten, daher sollte die Entscheidung für ein Hörgerät-Implantat gründlich überlegt sein. Ebenfalls gilt es zu beachten, dass niemals die gleiche Hörqualität wie bei einem natürlichen Hören entstehen kann. Dennoch handelt es sich bei den Implantaten um ausgefeilte Hörlösungen, die das Potenzial haben, den Alltag maßgeblich zu bereichern.

    Hörimplantat und Hörgerät: Unterschiede im Überblick

    Hörgeräte Implantate
    • nicht-invasiv/ kein operativer Eingriff

    • flexibel einsetzbar

    • verarbeitet und verstärkt Schall

    • nutzt Funktion von Mittel- und Innenohr sowie Restgehörs

    • für leichte bis schwere Hörschädigung

    • im oder hinter dem Ohr getragen

    • invasiv/ operativer Eingriff

    • Soundprozessor abnehmbar, Implantat grundsätzlich fest

    • umgeht beeinträchtigte Teile des Gehörs

    • für spezielle Schwerhörigkeiten

    • voll oder teilweise implantiert

    Hörgerät-Implantat Arten

    Welches Hörgerät-Implantat verwendet wird, hängt von der Form der Schwerhörigkeit beziehungsweise Hörbeeinträchtigung ab. Die gängigen Arten von Hörgerät-Implantaten bilden Innenohrimplantate - auch als Cochlea-Implantate bekannt -, Mittelohrimplantate, knochenverankerte Hörgeräte, sowie Hirnstammimplantate.


    Zu den Anwendungsgebieten der verschiedenen Implantate gehören demnach folgende:

    • Sensorineurale Schwerhörigkeit
    • Kombinierte Schwerhörigkeit
    • Schallleitungsschwerhörigkeit
    • Angeborene und chronische Hörschädigungen
    • Fehlgebildeter oder fehlender Hörnerv
    • Totaler Hörverlust (dieser ist jedoch zumeist nur schwer therapierbar, wenn der Hörverlust bereits vor oder während des Spracherwerbs eintritt)

    Der grundlegende Aufbau eines Hörgerät-Implantats ergibt sich aus zwei Teilen: Dem internen Teil, welcher implantiert wird und folglich unter der Haut sitzt und dem externen Teil, welcher aus einem Audioprozessor besteht und von außen auf der Kopfhaut fixiert wird. Selbst voll implantierte Geräte sind nicht völlig autonom, sie benötigen stets eine Verbindung zu einem externen Gerät für die Stromzufuhr.

    Cochlea-Implantat

    Cochlea-Implantate sind die wohl bekanntesten Hörgerät-Implantate, doch kaum einer ist ausreichend über sie informiert. Die Geräte dienen mitunter zur Behandlung angeborener Hördefekte, sind aber bei sämtlichen Schädigungen des Innenohrs als potenziell hilfreich einzuschätzen. Zielgruppe sind vor allem Erwachsene mit beidseitiger Taubheit, Personen mit zunehmender Schwerhörigkeit (Hypakusis), sowie Kinder mit schwerer Hörschädigung - genetisch oder erworben.

    Elektronische Impulse bilden die Grundlage der Funktionsweise eines Cochlea-Implantats: Sie generieren in der Cochlea Töne, die letztlich das Verstehen ermöglichen. Hierfür ist ein äußerlich, hinter der Ohrmuschel angebrachtes Bauteil notwendig, welches den Sprachprozessor beinhaltet. Es besteht eine drahtlose, induktive Verbindung vom äußeren zum innenliegenden Bauteil. Letzteres sitzt im Schläfenknochen und steht im direkten Kontakt zur Cochlea. Über die Sendespule des äußeren Teils werden codierte Audiosignale an die Empfängerspule des inneren Bauteils gesendet. Hiervon ausgehend wird der Hörnerv stimuliert, wodurch eine Reizweiterleitung an das Gehirn stattfindet, durch die schließlich ein Höreindruck entsteht.

    Mittelohrimplantat

    Dem Namen entsprechend wird das Mittelohrimplantat in einer aufwendigen, jedoch risikoarmen Operation ins Mittelohr eingesetzt. Infrage kommt der Eingriff zur Behandlung von Wahrnehmungs- oder Schallleitungsschwerhörigkeit sowie einer Kombination daraus. Auch bieten sich Mittelohrimplantate an, wenn ein Block des Mittelohrs beziehungsweise des äußeren Ohrs vorliegt oder das Tragen eines externen Hörgerätes anatomisch nicht möglich ist. Voraussetzung für die Einsetzbarkeit sind in jedem Fall intakte innere Haarzellen.

    Für die Funktion des Mittelohrimplantats wird ein Magnet benötigt, der eine Verankerung des externen Mikrofons mit dem inneren Sprachprozessor realisiert. Hierbei fungiert das Mikrofon als eine Art Ersatz zur Ohrmuschel - es nimmt die auditiven Informationen auf und sendet sie an das Implantat im Mittelohr. Hier findet anschließend eine Weiterleitung der Signale über die Gehörknöchelchen an das Innenohr statt, wodurch ein Höreindruck entsteht.

    Knochenverankerte Hörgeräte/ Knochenleitungshörgeräte

    Knochenleitungshörgeräte nutzen die natürliche Funktion der Knochen, Schall zu leiten. Bei dieser Bauform wird auch von Bone Anchored Hearing Aids (BAHA), also knochenverankerten Hörgeräten gesprochen. Anwendung finden die Hörimplantate bei verschiedenen Einschränkungen, mitunter bei chronischen Entzündungen des Mittelohrs oder des Gehörgangs, Schädigungen des Trommelfells, Schallleitungsschwerhörigkeit, sowie Fehlbildungen von Ohr und Gehörgang.

    Ihre Namensgebung liegt darin begründet, dass das Implantat - eine Titanschraube - in den Knochen eingesetzt wird. Als Gegenstück wird ein Soundprozessor extern hinter dem Ohr am Implantat befestigt. Zur Funktion nimmt der Soundprozessor zunächst den Schall aus der Umgebung auf, anschließend gibt er diesen an die Schraube ab, welche mithilfe von Vibration die Audiosignale an das Innenohr weiterleitet. Folglich wird keine Beteiligung des Mittelohrs vorausgesetzt, jedoch ein intakter Hörnerv sowie ein funktionsfähiges Innenohr.

    Hirnstammimplantat/ Auditory Brainstem Implant (ABI)

    Notwendigkeit für die Implantation eines Hirnstammimplantats ergibt sich, wenn die Hörbahn von Geburt an oder durch traumatische sowie pathologische Geschehnisse beschädigt wurde. Beispielsweise sind hier Neurofibromatose Typ 2 und Tumorerkrankungen zu nennen, bei denen der Tumor auf den Hörnerv drückt oder eine Beschädigung bei der Tumorentfernung hervorgerufen wurde. Selbst bei einem völlig durchtrennten Hörnerv bietet das Hirnstammimplantat eine Möglichkeit, das Hörvermögen teilweise wiederherzustellen. Hierbei wird weniger ein optimales Hörvermögen angestrebt, sondern vielmehr ein Gefühl für das Hören, damit kein Ausschluss aus der auditiven Welt erfolgt.

    Während der sehr komplexen Implantation wird eine kleine Elektrode direkt in den Hirnstamm eingesetzt, die über ein kleines Kabel im Austausch mit dem externen Bauteil steht. An die Elektrode werden durch den außen sitzenden Soundprozessor Frequenzen weitergeben, welche eine Stimulation der Hörnerven durch elektrische Impulse bedingen. Konsequenz ist das Weiterleiten der Reize an das Gehirn, wo eine Auswertung dieser stattfindet und der Höreindruck entsteht. Mithilfe eines Hirnstammimplantats gelingt vorrangig die Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen. Erst mit einer Schulung im Lippenlesen kann aus den Tönen ein Sprachverständnis resultieren.

    Hörgerät-Implantat Kosten

    Bei jeder Hörgerät-Implantation handelt es sich um einen operativen Eingriff, der stets gut durchdacht sein sollte. Was Erleichterung verschafft, ist die Übernahme sämtlicher Kosten für Implantat, Nachsorge und Rehabilitation seitens der gesetzlichen Krankenkassen. Denn preislich bewegen sich die Hörgerät-Implantate - je nach Art des Implantats und den individuellen Voraussetzungen der Patienten, die den Schwierigkeitsgrad des Eingriffs beeinflussen - in einem Rahmen von bis zu 40.000 €.

    Am kostengünstigsten sind die Knochenleitungshörgeräte, die sich im Bereich von 3.000 € - 5.000 € bewegen. Mittelohrimplantate liegen in der Preisspanne von 10.000 € bis 30.000 €, abhängig von der Behandlungsmethode. Hirnstammimplantate sind ebenfalls für einen Preis von ungefähr 30.000 € erhältlich. Die Kosten für das Cochlea-Implantat belaufen sich auf circa 40.000 €. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um Richtwerte handelt. Der endgültige Preis ergibt sich in Abhängigkeit von den oben genannten Faktoren.